Was ist ein Verstoß gegen interne Regelungen?

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Interne Regelungen werden von der Arbeitgeber:in/Dienstherr:in getroffen, um die Arbeits-/Dienstpflichten der Mitarbeitenden, im Rahmen ihres nach der Gewerbeordnung bzw. dem Bürgerlichen Gesetzbuch zustehenden Weisungsrechts, zu konkretisieren.
Es handelt sich um eine mündlich oder schriftlich formulierte, mehr oder weniger detaillierte Weisung an Mitarbeitende zur grundsätzlichen Ordnung und Verhalten sowie Bedingungen wie eine bestimmte Arbeitsaufgabe an einem Arbeitsplatz zu verrichten ist.
Getroffene interne Regelungen, insbesondere Dienstanweisungen haben normative Wirkung, d. h. sie wirken wie Gesetze auf die Arbeits- und Dienstverhältnisse der von ihr betroffenen Bediensteten.
Die Mitarbeiter:innen müssen den internen Regelungen Folge leisten. Eine Verletzung dieser kann arbeits-/dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zu Verstößen gegen interne Regelungen gehören beispielsweise:
  • Manipulation bei der Zeiterfassung
  • Versand privater elektronischer Nachrichten über GroupWise
  • Einsatz von privaten, externen Datenträgern (USB-Sticks)
  • Genuss alkoholischer Getränke am Arbeitsplatz
  • Gebrauch privater ungeprüfter elektrischer Kleingeräten (Kaffeemaschinen, Ventilatoren, Lampen etc)
Sollten Sie Wissen oder eine Vermutung über einen möglichen Verstoß haben, sollten Sie sich damit persönlich oder anonym an Ihre:n Vorgesetzte:n wenden.
Alle Pflichtverletzungen sind seitens der Dienstbereiche unverzüglich der zuständigen Personalstelle auf dem Dienstweg mitzuteilen, damit geeignete dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen getroffen werden können. Pflichtverletzungen von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus durch die mit der Dienstaufsicht betrauten Vorgesetzten unverzüglich dem\der Oberbürgermeister:in unter Einhaltung des Dienstweges mitzuteilen.
Dieser Artikel wurde von Neue Pressegesellschaft (Hinweisgeberschutzgesetz) erstellt und zuletzt am aktualisiert.