Verfahrensordnung zum Hinweisgebersystem und Beschwerdeverfahren

Beitrag
Die NPG-Gruppe hat eine Verfahrensordnung für das Hinweisgeber- und Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingeführt. Dieses Verfahren ermöglicht es Mitarbeitern oder Dritten, wie beispielsweise Kunden, Lieferanten oder externen Partnern, Bedenken hinsichtlich potenzieller Regelverstöße, die unser Unternehmen, unsere Lieferanten oder das Wohlergehen von Mitarbeitern und dritten Personen betrifft, sicher und vertraulich zu melden. 
Die Verfahrensordnung hat das Ziel, Verstöße gegen geltendes Recht und interne Vorschriften sowie Menschenrechts- und Umweltrisiken oder -verletzungen in der Lieferkette frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Betroffene, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, das Unternehmen und sonstige Dritte abzuwenden. 
Beschwerden können von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen Informanten über dieses Meldesystem eingereicht werden. Dies schließt auch Beschwerden bezüglich potenzieller Risiken und Verstöße ein, die sich aus den Handlungen von Subunternehmen unserer Lieferanten ergeben haben könnten. Die NPG-Gruppe ermutigt jeden, beobachtete Risiken oder Verstöße gegen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette des Unternehmens im Zusammenhang mit Menschenrechts- und Umweltthemen zu melden. 
Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Die Wirksamkeit und Funktionalität dieses Verfahrens wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. 

Alle Informationen finden Sie in der in diesem Beitrag angehängten Verfahrensordnung.
Dieser Artikel wurde von Neue Pressegesellschaft (Hinweisgeberschutzgesetz) erstellt und zuletzt am aktualisiert.